Versicherungsbedingungen


Der Versicherungsschutz umfaßt alle Haftpflichtschäden, die sich auf dem Gartengebiet der Vereine ereignen:

  • Bei Ansprüchen der Mitglieder oder Dritter gegen den Verein
  • Für den Verein als Bauherr bis 50.000 € Bausumme
  • Für den einzelnen Kleingärtner als Bauherr der Laube bis 10.000 € Bausumme
  • Veranstaltungen des Vereins (z.B. Kurse, Schulungen, Versammlungen,Vereinsfeste)
  • Für den Verein als Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Pächter, Mieter) soweit die Räumlichkeiten und Grundstücke den Vereinszwecken dienen
  • Für den Verein als Betreiber eines Vereinsheimes, sofern dieses nicht als öffentliche Gaststätte betrieben wird
  • Aus dem Besitz und der Verwendung von selbstfahrenden
  • Arbeitsmaschinen mit max. 20 km/h und KFZ mit max. 6 km/h
  • Aus der Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege (einschließlich Streudienst)
  • Aus Schäden an nicht vereinseigenen Erd-, Frei- und Oberleitungen einschließlich Bearbeitungsschäden an diesen Leitungen, Selbstbeteiligung 20 % mindestens 100 €, höchstens 1000 €
  • Umwelthaftpflicht – Basisversicherung mit Versicherungssumme 1.000.000 € für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung 10% max. 5000 €

Nicht versicherte Risiken

  • Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen ( z.B. Luftfahrtveranstaltungen, Ausstellungen, Umzüge, Schießveranstaltungen)
  • Feuerwerke über einem Betrag von 300 €
  • Risiken, für die besondere Haftpflichtverträge zu vereinbaren sind ( z.B. Öltanks, Tierhaltung, Gewerbebetriebe auf Vereinsgelände)
  • Haftpflicht als Mieter für Schäden an fremden Räumlichkeiten
  • Haftpflicht wegen Abhandenkommen von Sachen der Mitglieder und Gäste 
  • Haftpflicht aus Gebrauch von zulassungspflichtigen KFZ 
  • Besitz von Baulichkeiten und Grundstücken, die nicht dem Vereinszweck dienen