Versicherungsbedingungen
Der Versicherungsschutz umfaßt alle Haftpflichtschäden, die sich auf dem Gartengebiet der Vereine ereignen:
- Bei Ansprüchen der Mitglieder oder Dritter gegen den Verein
- Für den Verein als Bauherr bis 50.000 € Bausumme
- Für den einzelnen Kleingärtner als Bauherr der Laube bis 10.000 € Bausumme
- Veranstaltungen des Vereins (z.B. Kurse, Schulungen, Versammlungen,Vereinsfeste)
- Für den Verein als Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Pächter, Mieter) soweit die Räumlichkeiten und Grundstücke den Vereinszwecken dienen
- Für den Verein als Betreiber eines Vereinsheimes, sofern dieses nicht als öffentliche Gaststätte betrieben wird
- Aus dem Besitz und der Verwendung von selbstfahrenden
- Arbeitsmaschinen mit max. 20 km/h und KFZ mit max. 6 km/h
- Aus der Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege (einschließlich Streudienst)
- Aus Schäden an nicht vereinseigenen Erd-, Frei- und Oberleitungen einschließlich Bearbeitungsschäden an diesen Leitungen, Selbstbeteiligung 20 % mindestens 100 €, höchstens 1000 €
- Umwelthaftpflicht – Basisversicherung mit Versicherungssumme 1.000.000 € für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung 10% max. 5000 €
Nicht versicherte Risiken
- Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen ( z.B. Luftfahrtveranstaltungen, Ausstellungen, Umzüge, Schießveranstaltungen)
- Feuerwerke über einem Betrag von 300 €
- Risiken, für die besondere Haftpflichtverträge zu vereinbaren sind ( z.B. Öltanks, Tierhaltung, Gewerbebetriebe auf Vereinsgelände)
- Haftpflicht als Mieter für Schäden an fremden Räumlichkeiten
- Haftpflicht wegen Abhandenkommen von Sachen der Mitglieder und Gäste
- Haftpflicht aus Gebrauch von zulassungspflichtigen KFZ
- Besitz von Baulichkeiten und Grundstücken, die nicht dem Vereinszweck dienen