Hinweise für den Schadenfall

  1. Melden Sie einen Schaden umgehend persönlich, telefonisch oder schriftlich an unsere Agentur! Führen Sie alle eventuellen Reparaturen erst nach Absprache mit unserer Agentur durch! (ausgenommen davon sind Notreparaturen)
  2. Verständigen Sie bei Einbruchdiebstahl oder Feuer die Polizei. Lassen Sie sich bitte unbedingt die Bescheinigung aushändigen. Dieses muss alle verursachten Schäden und Verluste enthalten. Lassen Sie sich bitte eine Kopie Ihrer nachträglichen Verlustmeldungen durch die Polizei bestätigen und reichen Sie diese bei uns ein.
  3. Fertigen Sie eine Aufstellung der fehlenden, beschädigten oder zerstörten Gegenstände an. Diese muss das Jahr des Kaufes und den Kaufpreis enthalten. Bitte fügen Sie, wenn möglich, Quittungen bei. (Für Gegenstände in der Garantiefrist ist dies unbedingt notwendig!)
  4. Für die Regulierung der Schäden am Gebäude (Tür, Fenster), die durch einen Einbruch entstanden sind, benötigen wir entweder die Rechnung Ihres Handwerkers oder die Kassenbelege für benötigtes Material sowie eine Aufstellung Ihrer Arbeitszeit. Bitte beachten Sie die maximale Entschädigung lt. Versicherungsbedingungen.
  5. Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Bankverbindung.
  6. Setzen Sie sich bitte bis spätestens 4 Wochen nach dem Schadentag persönlich, telefonisch, schriftlich mit unserem Büro in Verbindung oder nutzen Sie unsere Online-Schadenanzeige.
  7. Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen (diese sollten spätestens 3 Monate nach dem Schadentag vorliegen) beträgt die Bearbeitungszeit max. 7 Tage.
Um eine zügige Bearbeitung des Versicherungsschadens gewährleisten zu können, bitten wir Sie, diese genannten Hinweise zu beachten.