Versicherungsbedingungen

gültig ab 01.01.2018

  • Inhaltsversicherung

Versichert ist der Inhalt der deklarierten Gartenhäuser gegen die folgenden Gefahren:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl

Sturm- und Hagelschäden sowie deren Folgen sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.

Gebäudeschäden durch einen Einbruch sind mit bis zu 300 € zzgl. 15 % der Höherversicherungssumme für den Laubeninhalt versichert.

Schäden an Zaunanlagen in Zusammenhang mit einem Laubeneinbruch sind mit bis zu 300 € zzgl. 15 % der Höherversicherungssumme für den Laubeninhalt versichert.

Elektrische und elektronische Geräte (ausgenommen Gartengeräte) sind bis max. je 250 € Zeitwert am Schadentag, insgesamt jedoch max. 50% der Inhaltsversicherungssumme mitversichert.

Elektrische Gartengeräte (Rasenmäher, Häcksler) sind im Rahmen der Versicherungssumme unbegrenzt mitversichert.

Fahrräder in verschlossenen Räumen sind bis max. 200 € versichert.

Lebensmittel inkl. alkoholische Getränke sind bis max. 100 € versichert.

Sachen im Freien, die der Gartenbewirtschaftung dienen, aber aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in verschlossenen Räumen untergebracht werden können, sind bis max. 250 € versichert, sofern sie fest verankert oder angeschlossen sind.

Nicht versicherte Sachen:

  • Bargeld
  • Schmuck
  • Sammlungen
  • Optische Geräte
  • Kunstgegenstände
  • Schusswaffen
  • Pelze
  • Echte Teppiche
  • Computer, Laptops und dgl.
  • Videokameras und dgl.

(Hinweis: Gegenstände, die sich nur vorübergehend in der Laube befinden, sind im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung des Mitgliedes versichert!)

Hierbei handelt es sich um eine Zeitwertversicherung.

  • Gebäudeversicherung

Versichert sind die deklarierten Gartenhäuser einschließlich genehmigter Gebäudebestandteile (Überdachungen und Vordächer) gegen die folgenden Gefahren:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers
  • Sturm und Hagel

Aufräumungskosten nach einem Laubenbrand sind bis 20 % der Versicherungssumme, mindestens 1.500,- € versichert. 

Zäune, Bäume und Sträucher, die durch einen Laubenbrand beschädigt werden, sind bis max. 450,- € versichert. 

Sturm- und Hagelschäden sowie deren Folgen sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert. 

Sturm- und Hagelschäden an Überdachung und Vordächern sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert. 

Hierbei handelt es sich um eine Zeitwertversicherung.

  • Glasversicherung

Versichert ist die Verglasung von Fenstern und Türen bis zu einer Größe von  8 m² je Scheibe. Die maximale Entschädigungsleistung hierfür beträgt 500,- € je Schadensfall.