Versicherungsbedingungen
gültig ab 01.01.2018
- Inhaltsversicherung
Versichert ist der Inhalt der deklarierten Gartenhäuser gegen die folgenden Gefahren:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl
Sturm- und Hagelschäden sowie deren Folgen sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Gebäudeschäden durch einen Einbruch sind mit bis zu 300 € zzgl. 15 % der Höherversicherungssumme für den Laubeninhalt versichert.
Schäden an Zaunanlagen in Zusammenhang mit einem Laubeneinbruch sind mit bis zu 300 € zzgl. 15 % der Höherversicherungssumme für den Laubeninhalt versichert.
Elektrische und elektronische Geräte (ausgenommen Gartengeräte) sind bis max. je 250 € Zeitwert am Schadentag, insgesamt jedoch max. 50% der Inhaltsversicherungssumme mitversichert.
Elektrische Gartengeräte (Rasenmäher, Häcksler) sind im Rahmen der Versicherungssumme unbegrenzt mitversichert.
Fahrräder in verschlossenen Räumen sind bis max. 200 € versichert.
Lebensmittel inkl. alkoholische Getränke sind bis max. 100 € versichert.
Sachen im Freien, die der Gartenbewirtschaftung dienen, aber aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in verschlossenen Räumen untergebracht werden können, sind bis max. 250 € versichert, sofern sie fest verankert oder angeschlossen sind.
Nicht versicherte Sachen:
- Bargeld
- Schmuck
- Sammlungen
- Optische Geräte
- Kunstgegenstände
- Schusswaffen
- Pelze
- Echte Teppiche
- Computer, Laptops und dgl.
- Videokameras und dgl.
(Hinweis: Gegenstände, die sich nur vorübergehend in der Laube befinden, sind im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung des Mitgliedes versichert!)
Hierbei handelt es sich um eine Zeitwertversicherung.
- Gebäudeversicherung
Versichert sind die deklarierten Gartenhäuser einschließlich genehmigter Gebäudebestandteile (Überdachungen und Vordächer) gegen die folgenden Gefahren:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers
- Sturm und Hagel
Aufräumungskosten nach einem Laubenbrand sind bis 20 % der Versicherungssumme, mindestens 1.500,- € versichert.
Zäune, Bäume und Sträucher, die durch einen Laubenbrand beschädigt werden, sind bis max. 450,- € versichert.
Sturm- und Hagelschäden sowie deren Folgen sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Sturm- und Hagelschäden an Überdachung und Vordächern sind unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Hierbei handelt es sich um eine Zeitwertversicherung.
- Glasversicherung
Versichert ist die Verglasung von Fenstern und Türen bis zu einer Größe von 8 m² je Scheibe. Die maximale Entschädigungsleistung hierfür beträgt 500,- € je Schadensfall.